Vorprojekt:

 – Erarbeiten eines architektonischen Konzeptes für die gewählte Lösung
– Erstellen eines vollständigen Vorprojektes in geeignetem Maßstab
– Berücksichtigen der Vorschläge von Fachplanern und Spezialisten und behördlicher Auflagen
– Mündliche Erläuterungen oder Er stellen eines kurzgefassten Erläuterungsberichtes
– Erstellen der für einen Vorentscheid der Baubehörde nötigen ergänzenden Unterlagen
– Erstellen eines Konstruktions- und Materialkonzeptes

Studium von Lösungsmöglichkeiten

– Sammeln der notwendigen Daten und Arbeitsunterlagen
– Analysieren der Absichten und Bedürfnisse des Auftraggebers
– Abschätzen der Realisierungsmöglichkeit des Programms unter Berücksichtigung 
   der Grundlagen, der Umweltfaktoren, der maßgebenden Gesetze und Reglemente, 
   allfälliger Servitute und nachbarrechtlicher Vereinbarungen
– Erarbeiten einer oder mehrerer Lösungsansätze zur 
   Optimierung betrieblicher Nutzungsbedürfnissen 
– Aufzeigen von Beurteilungskriterien
– Kubische und/oder Flächenberechnung nach den einschlägigen SIA- Normen
– Vorabklärungen mit Ämtern  
– Protokollierung von Entscheidungsprozessen

Termine

– Aufstellen des generellen Zeitplans für das Bauvorhaben
– Berücksichtigen von Randbedingungen des Auftraggebers (politische Entscheidungsgremien)

 Vorprojekt Abschlussdokument

– Kubische und/oder Flächenberechnung nach den einschlägigen SIA- Normen
– Erstellen der Kostenschätzung in nachvollziehbarer Form unter Berücksichtigung
   von Kostenkennwerte. Umfang, Methode und Genauigkeit sind zu vereinbaren.
   Genauigkeitsgrad mangels anderer Vereinbarung ±15 %
– Einbezug von Kostenschätzungen der Fachplaner

Bauprojekt 

– Ausarbeiten des Bauprojektes mit  allen für das Baugesuch notwendigen Plänen im 
   vorgeschriebenen Messstab unter Berücksichtigung des fest gelegten Kostenrahmens
– Präzisieren des Konstruktion- und Materialkonzeptes in Zusammenarbeit mit dem 
   Auftraggeber und den anderen Planern
– Berücksichtigen der Vorschläge von Fachplanern im Projekt
– Verhandlungen mit Behörden und technischen Dienststellen, 
    Berücksichtigen ihrer Anforderungen
– Mündliche Erläuterungen oder  Erstellen eines kurzgefassten Erinnerungsberichtes

Fachkoordination Gebäudetechnik

– das Führen der Koordinationssitzungen
– das Erstellen von fachübergreifenden Gesamtkoordinationsplänen
– das Erstellen von fachübergreifenden Gesamtaussparungsplänen
– die technische Abstimmung der Gewerke.

Detailstudien

– Festlegen des Qualitätsstandards für die Ausführung nach Absprache mit dem Auftraggeber
– Detailstudien der konstruktiven und architektonischen Lösung
    Wahl der Materialien und der Art ihrer Anwendung
– Darstellung in geeignetem Maßstab als Grundlage der Kostenermittlung
– Einbeziehen von Vorschlägen von Fachplanern und Unternehmern unter Beachtung 
   der Qualitätsanforderungen und der Wirtschaftlichkeit der einzusetzenden Mittel

Projektpflichtenheft

– Erstellen des Kostenvoranschlages in nach-vollziehbarer Form mit detaillierter Beschreibung 
   der vorgesehenen Arbeiten und Lieferungen. Bezeichnen der gewählten Materialien, 
   mit Ausmass und geschätzten Preisen. Umfang, Methode und Genauigkeit sind zu vereinbaren.  
   Der Genauigkeitsgrad (mangels besonderer Vereinbarung  ±10 %) ist im Kostenvoranschlag zu nennen.     Beträge für  Unvorhergesehenes sind separat auszuweisen
– Nachführen der Kostenkennwerte  (kubische oder Flächenberechnung usw.)
– Rücksprache mit Unternehmern und Lieferanten

Bewilligungsverfahren

– Ergänzen des Bauprojektes entsprechend den behördlichen Vorschriften und 
    Bereitstellen der für das Baugesuch nötigen Dokumente und Pläne
– Verhandlungen mit Behörden
– Organisieren des Baugespanns
– Koordination der von Fachplanern an die Behörden einzureichenden Gesuche
– Anpassen des Projektes an Folgen von behördlichen Auflagen
– Bereitstellen von Unterlagen zum Baugesuch aus dem Fachbereich von Spezialisten 
    (Lärmschutzgutachten, Energienachweis, Gutachten zum Schutz vor Naturgefahren, 
    Umweltverträglichkeitsbericht usw.)
– Mitwirken bei der Behandlung von Einsprachen

Besondere Leistungen

– Beantragung von Finanzmittel nach Gebäudeprogramm  der Kantone.

Phasenabschluss

– Bewilligtes Baurojekt